Doping im Rennsport

Das „Doping“ unterteilt man in erlaubte und nicht erlaubte Mittel, die über Futter oder Verabreichung im Pferdekörper nachgewiesen werden können.

Erlaubte Substanzen:

- Impfungen mit annerkannten Impfstoffen ausschliesslich gegen infektiöse Erreger.

Substanzen mit Grenzwerten:

- Arsen
- Salycilsäure in Urin oder Blut
- Nandrolon: Estrandiol bei Hengsten:
- Theobromin im Urin
- DMSO im Urin oder Blut
- Cortisol im Urin oder Blut
- Peptidhormone und Analoge außerhalb der physiologischen Referenz
- Hordenin im Urin Blut
- Testosteron im Urin bei Stuten (außer bei tragenden Stuten)
- Verfügbares Kohlendioxid bis 37 mmol / l Blutplasma
- Methoxytyramin im Urin

Kontrolliert erlaubte Substanzen (anti – infektiöse Substanz):

- antibiotische und antibakterielle Substanzen
- antimykotische Substanzen
- antiparasitäre Substanzen

Behandlungen mit diesen Mitteln müssen im Medikamentenbuch, daß jeder Trainer zu führen hat, festgehalten werden und auch auf den Dopingprobe – Untersuchungskarten deklariert werden.

Unerlaubte Mittel:

- Stimulantia
- Sedativa
- Opioide
- Anabolika
- Beta-2-Agonisten
- Diuretika

Weitere unerlaubte Mittel:

- Infusionen von Blut oder Blutbestandteilen
- Nervenschnitte an Gliedmaßen
- Technische Mittel, die im Rennen mitgeführt oder angewendet werden.

An jedem Renntag wird in jedem Rennen einem oder mehreren Pferden eine Dopingprobe abverlangt - entweder in Form von Urin oder Blut.
Dabei muß es gar nicht immer die ersten Plätze treffen, es kann durchaus passieren, daß von einem hinteren oder auch letzten Pferd eine Probe genommen wird, da ja auch ein Negativ-Doping vorliegen kann.
Angeordnet wird die Dopingprobe vom Rennverein oder der Rennleitung. Manchmal aber auch vom Trainer oder Besitzer des Pferdes, wenn dieser die Vermutung hat, daß da nicht alles ordnungsgemäß ist.

Wurde eine positive Dopingprobe gefunden, erfolgen

- eine Verhängung der Vertragsstrafen
- eine Durchführung eines Ordnungsverfahrens und
- die Information der Deutschen Tierärzteschaft über Verstöße eines Tieratzes.

Ist die Dopingprobe negativ, trägt die Kosten für eine Dopingprobe (inkl. aller Untersuchungen und des Dopingsets), wenn sie von der Rennleitung oder dem Direktorium veranlasst wurde, der Rennverein.
Hat ein Trainer oder Besitzer die Dopingprobe veranlasst, zahlt dieser.

Werden unerlaubte Mittel festgestellt, die Dopingprobe also positiv ist, trägt die Kosten hierfür der Trainer.

Es ist ebenfalls erlaubt, nicht nur bei Rennen Dopingproben zu nehmen, sondern auch bei allen im Training befindlichen Pferden.
Jeder Trainer ist verpflichtet, ein Medikamentenbuch zu führen, in dem alle verabreichten Medikamente aufzuführen sind – und zwar direkt nach Gabe des Mittels.
Eingetragen wird das vom verabreichenden Tierarzt. Hat dieser, aus welchen Gründen auch immer, vergessen, es einzutragen, darf der Trainer es nach bestimmten Kriterien selber eintragen.

Wird nämlich ein Pferd im Training mit einem unerlaubten Mittel „erwischt“ (Ausnahme: Verabreichung aus therapeutischen Gründen vom Tierarzt) und / oder es ist nicht im Medikamentenbuch eingetragen, so wird dieses Pferd vom Tag der Entnahme für 6 Wochen aus dem Rennbetrieb ausgeschlossen.
Wird ein Nachweis erbracht über anabole Steroide bzw. Beta-2-Agonisten (egal ob Renntag oder Training), so wird dieses Pferd nach der zweiten Analyse 6 Monate gesperrt.

Hat man im Verkaufsrennen ein Pferd erworben und es stellt sich heraus, daß es gedopt war, so kann der Käufer es innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe durch das Direktorium, mit vollem finanziellen Ausgleich zurückgeben.

Um eine Urinprobe vom Pferd zu bekommen, wird vielerorts dem Pferd ins Ohr gepfiffen. Bei manchen funktioniert es prima – bei anderen überhaupt nicht. Bekommt man kein Urin für eine Probe, muß eine Blutprobe gezogen werden.